Sanitär, Heizung, Klima

Badsanierung in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn

Im Bad treffen Wasser, Strom und Abdichtung aufeinander. Jedes Gewerk hat eigene Regeln. Bei uns arbeiten Sanitär und Elektro im selben Betrieb. Das spart Ihnen Abstimmung und Wartezeit.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Wasserinstallation
Errichtung und wesentliche Veränderung nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen.[1]
Elektro
DIN VDE 0100-701 für Räume mit Badewanne oder Dusche, mit Schutzbereichen 0 bis 2.
Abdichtung
DIN 18534 für die Abdichtung von Innenräumen.
Barrierearm
Mieter können bauliche Veränderungen für den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen verlangen.[3]
Inhalt dieser Seite
  1. Wer im Bad was ausführen darf
  2. Elektro im Bad: die Schutzbereiche
  3. Abdichtung und Wandaufbau
  4. Barrierearm umbauen
  5. Ablauf einer Badsanierung
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Wer im Bad was ausführen darf

Für die Wasserinstallation gilt § 12 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Die Anlage hinter dem Hausanschluss darf nur nach den Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.[1] Verantwortlich ist der Anschlussnehmer.[1]

Für die Elektroinstallation im Bad gelten die Verantwortung des Anschlussnehmers und die Regeln der NAV.[2] Neue Stromkreise für Elektrogeräte wie Durchlauferhitzer oder Fußbodenheizung teilen wir dem Netzbetreiber mit, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.

Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen. Wasser- und Elektroinstallation im Bad führen wir deshalb selbst aus.

Elektro im Bad: die Schutzbereiche

DIN VDE 0100-701 gilt für Räume mit Badewanne oder Dusche. Sie teilt den Raum nach der Gefährdung in Schutzbereiche 0 bis 2 ein, und je kleiner die Zahl, desto strenger die Anforderungen. Bereich 0 ist das Innere der Wanne oder Duschtasse. Dort sind nur fest angeschlossene Verbrauchsmittel mit Kleinspannung zulässig, und auch nur, wenn der Hersteller sie dafür freigegeben hat. In Räumen mit wannenloser Dusche entfallen die Bereiche 0 und 2. In den Bereichen 0 bis 2 sind Schalter und Steckdosen nicht zulässig, außerhalb sind sie erlaubt.

Wir zeichnen die Bereiche vor der Rohinstallation auf den Grundriss und legen danach Leuchten, Steckdosen und Geräte fest. Das verhindert, dass ein fertig gefliestes Bad nachträglich geändert werden muss. Die Normvorgaben stehen in der DIN VDE 0100-701, deren Volltext kostenpflichtig ist.

Für Leitungen, Anschlüsse und Abwasser im Bad gilt die Sanitärinstallation. Wenn Heizkörper oder Fußbodenheizung mit erneuert werden, kommt die Heizung dazu, und die Elektroseite steht bei der Elektroinstallation.

Abdichtung und Wandaufbau

DIN 18534 regelt die Abdichtung von Innenräumen gegen Wasser. Welche Abdichtung nötig ist, richtet sich nach der zu erwartenden Wassereinwirkung: Ein Duschbereich braucht mehr als eine Wand neben dem Waschtisch. Wir dichten Boden, Duschbereich und Wandflächen hinter Wanne und Dusche ab, bevor gefliest wird, und dokumentieren die Schichten mit Fotos.

Die Norm selbst ist kostenpflichtig. Wir arbeiten mit der aktuellen Fassung.

Ein Bad ohne Fenster braucht eine Abluft. Wie das mit der Lüftung der Wohnung zusammenpasst, klären wir in der Planung.

Barrierearm umbauen

Für barrierefreie Wohnungen bietet die DIN 18040-2 die Planungsgrundlagen. Typische Maßnahmen sind eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbarer Waschtisch, rutschhemmende Beläge und Haltegriffe mit tragfähigem Untergrund. Wir bauen das ein, ohne dass das Bad nach Pflegeraum aussieht.

Mieter können nach § 554 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter nicht zugemutet werden kann.[3]

Ablauf einer Badsanierung

  1. Aufmaß und Wunschliste: Grundriss, Leitungswege, Elektro, Ausstattung
  2. Konzept und Angebot mit Positionen und Terminplan
  3. Rückbau
  4. Rohinstallation: Wasser, Abwasser, Elektro
  5. Abdichtung
  6. Fliesen- und Trockenbauarbeiten, koordiniert durch uns
  7. Montage der Sanitärobjekte, Armaturen und Elektrogeräte
  8. Druckprobe, Prüfung der Elektroanlage, Abnahme

Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Badsanierung?
Das hängt von Umfang und Zustand ab. Im Angebot steht ein Terminplan, den wir nach dem Rückbau bestätigen oder anpassen.
Darf ich im Bad Steckdosen haben?
Ja, aber nicht in den Schutzbereichen 0 bis 2 nach DIN VDE 0100-701. Außerhalb dieser Bereiche sind sie zulässig. Wir legen sie vor der Rohinstallation fest.
Wer darf die Wasserinstallation im Bad ändern?
Wesentliche Veränderungen der Anlage dürfen nur das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen ausführen.[1]
Kann ich als Mieter ein barrierearmes Bad verlangen?
Sie können vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, sofern sie zumutbar sind.[3]
Kann das Bad mit einer neuen Heizung oder Lüftung kombiniert werden?
Ja. Wenn ohnehin Wände offen sind, planen wir Heizkörper, Fußbodenheizung und Lüftung im selben Zug. Das spart eine zweite Baustelle.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), § 12 KundenanlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und SteckersolargeräteBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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