Ratgeber

Haustechnik sanieren: Reihenfolge, Meldungen und Nachweise

Bei einer Sanierung von Strom, Heizung, Wasser und Lüftung fallen mehr Meldungen und Nachweise an, als die meisten erwarten. Diese Seite listet sie je Gewerk auf, nennt die Fundstelle und schlägt eine Reihenfolge vor. Am Ende haben Sie einen Ordner, der alles belegt.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Strom
Änderungen und zusätzliche Verbraucher dem Netzbetreiber melden.[1]
Wasser
Errichtung und wesentliche Änderung nur durch Versorger oder eingetragenen Betrieb.[2]
Heizung
Anforderungen an neue Heizungen in § 42 GModG, Heizungsprüfung in § 60b.[3][4]
Dach
Solarpflicht in Niedersachsen bei Neubau und bestimmten Dachänderungen.[5]
Inhalt dieser Seite
  1. Was bei der Sanierung gemeldet, geprüft und nachgewiesen wird
  2. Die Reihenfolge: Was zuerst kommt
  3. Was Sie am Ende in der Hand haben
  4. Heizungsentscheidung und kommunale Wärmeplanung
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Was bei der Sanierung gemeldet, geprüft und nachgewiesen wird

GewerkWas giltNachweis für Sie
StromSie sind als Anschlussnehmer für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich.[1] Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte melden Sie, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.[6]Prüfprotokoll, Bestätigung der Meldung
RauchwarnmelderIn Niedersachsen sind sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren mit Rettungsweg vorgeschrieben.[7]Dokumentation der Melder
Wasser und AbwasserErrichtung und wesentliche Veränderung der Anlage nur durch den Versorger oder ein eingetragenes Unternehmen.[2]Druckprobe, Fertigmeldung
TrinkwasserhygieneBei Großanlage, gewerblicher Abgabe und Duschen gilt die Untersuchungspflicht auf Legionellen.[8]Untersuchungsbericht, falls Pflicht
HeizungAnforderungen an neue Heizungen in § 42 GModG.[3] Heizungsprüfung mit schriftlichem Ergebnis nach § 60b.[4] Hydraulischer Abgleich nach § 60c bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen.[9]Prüf- und Abgleichprotokoll
WärmepumpeMeldung an den Netzbetreiber.[6] Steuerbarkeit nach § 14a EnWG.[10] Schall nach TA Lärm.[11] Kältemittel nach F-Gase-Verordnung.[12]Anmeldebestätigung, Schallangabe, Typenschilddaten
LüftungLüftungskonzept nach DIN 1946-6 bei Neubau und bestimmten Änderungen.[13]Lüftungskonzept
PhotovoltaikRegistrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats.[14] Solarpflicht bei Dachänderungen nach § 32a NBauO.[5]Registrierungsnachweis

Die Einzelheiten stehen auf den Fachseiten. Für Netzanmeldung und Steuerbarkeit gibt es den Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG, für Kältemittel den Ratgeber Kältemittel und F-Gase und für die Lüftung den Ratgeber Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

Die Reihenfolge: Was zuerst kommt

Die folgende Reihenfolge ist unsere Erfahrung und keine Vorschrift. Sie folgt einem Prinzip: Alles, was in Wänden, Decken und Böden verschwindet, kommt vor dem Wand- und Bodenaufbau.

  1. Bestandsaufnahme: Zustand von Elektro, Heizung, Wasser, Lüftung und Dach. Erst dann lässt sich planen.
  2. Konzept und Prioritäten: Was muss sofort, was kann später? Lüftungskonzept und Heizlast liegen hier vor.
  3. Rohinstallation: Leitungen, Kanäle, Leerrohre und Abwasser, abgestimmt zwischen den Gewerken.
  4. Hülle: Dach, Fenster und Dämmung, soweit sie zum Projekt gehören. Hier greifen Solarpflicht und Lüftungskonzept.
  5. Wärmeerzeuger und Anlagen: Heizung oder Wärmepumpe, Photovoltaik, Lüftungsgeräte, Zählerplatz.
  6. Ausbau: Bad, Sanitärobjekte, Schalter, Leuchten, Heizflächen.
  7. Prüfung, Meldungen und Übergabe: Messungen, Abgleich, Anmeldung, Einweisung.

Was Sie am Ende in der Hand haben

Zu jeder Sanierung gehört eine Dokumentation. Sie enthält die Prüfprotokolle der Elektroanlage und die Druckprobe der Wasserleitungen. Dazu kommen das schriftliche Ergebnis der Heizungsprüfung und des hydraulischen Abgleichs sowie die Bestätigungen der Netzanmeldungen. Ebenfalls dabei sind der Registrierungsnachweis der Photovoltaikanlage, das Lüftungskonzept und die Bedienungsanleitungen. Wir geben Ihnen diese Unterlagen geordnet mit.

Die Dokumentation hilft bei einem Verkauf, bei einer Vermietung und bei späteren Wartungen. Für Vermieter gilt zusätzlich: Ergebnisse der Heizungsprüfung sind dem Mieter auf Verlangen vorzulegen.[4]

Heizungsentscheidung und kommunale Wärmeplanung

Bevor Sie eine neue Heizung wählen, lohnt der Blick in den Wärmeplan Ihrer Gemeinde. Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern muss er bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.[15] Wie es in Wietmarschen und Lingen aussieht, steht auf der Seite Heizung und Wärmepumpe.

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge saniere ich Heizung, Strom, Wasser und Lüftung?
Zuerst die Bestandsaufnahme, dann das gemeinsame Konzept, danach die Rohinstallation aller Gewerke vor dem Wand- und Bodenaufbau. Wärmeerzeuger und Geräte folgen, zuletzt Prüfung und Meldungen.
Was muss ich bei einer Dachsanierung beachten?
Wird die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert und beträgt die Fläche mindestens 50 m², kann § 32a NBauO eine Solaranlage vorschreiben.[5]
Brauche ich nach einer Sanierung ein Lüftungskonzept?
Bei größeren Änderungen an Fenstern oder Dach ja. Als Richtwert nennt die Norm mehr als ein Drittel getauschte Fenster oder abgedichtete Dachfläche.[13]
Wer meldet die Anlagen an?
Die Meldung an den Netzbetreiber übernehmen wir für Sie.[6] Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Sache des Betreibers. Wir helfen dabei.[14]
Wie lange dauert eine Komplettsanierung der Haustechnik?
Das hängt von Größe und Umfang ab. Im Angebot steht ein Zeitplan, den wir nach der Rohinstallation bestätigen.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. NAV, § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. AVBWasserV, § 12 KundenanlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 42 GrundsatzBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60b Prüfung und Optimierung älterer HeizungsanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. NBauO, § 32a Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf DächernLand Niedersachsen, VORIS
  6. NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  7. NBauO, § 44 Abs. 5 (Rauchwarnmelder)Land Niedersachsen, VORIS. Fundstelle über die Suche nach „NBauO § 44“.
  8. Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), Untersuchung auf Legionellen (§ 31)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  9. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  10. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  11. TA Lärm, Nr. 6.1 ImmissionsrichtwerteBundesministerium für Umwelt, verwaltungsvorschriften-im-internet.de
  12. Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
  13. DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (Anwendungsbereich; Ausgabe 2019-12 ersetzt die auf der Seite gezeigte Ausgabe 2009-05)DIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich. Einzelheiten zu Schwellenwerten und Lüftungsstufen sind aus Fachliteratur gegengelesen.
  14. MaStRV, § 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  15. Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 4 Pflicht zur WärmeplanungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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