Ratgeber

Kältemittel und F-Gase bei Wärmepumpe und Klimaanlage

Klimageräte und Wärmepumpen enthalten Kältemittel. Ob Ihr Gerät regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden muss, hängt von Kältemittel und Füllmenge ab.[1] Diese Seite erklärt die Regeln für Wohngebäude.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Schwelle
Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, bei bestimmten Stoffen ab 1 kg.[1]
Hermetisch geschlossen
Keine Kontrolle unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent, bei Kennzeichnung.[1]
Wohngebäude
Hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen: keine Kontrolle, wenn gekennzeichnet.[1]
Häufigkeit
Bei Einrichtungen unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate.[1]
Inhalt dieser Seite
  1. Wann Dichtheitskontrollen vorgeschrieben sind
  2. Ausnahme für hermetisch geschlossene Einrichtungen
  3. Wie oft kontrolliert wird
  4. Wer am Kältekreis arbeiten darf
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Wann Dichtheitskontrollen vorgeschrieben sind

Artikel 5 der Verordnung nimmt Betreiber und Hersteller in die Pflicht. Enthält eine Einrichtung mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen nach Anhang I, muss sie auf Dichtheit kontrolliert werden. Bei bestimmten Stoffen nach Anhang II Gruppe 1 gilt das ab 1 kg.[1]

Die Umrechnung in CO2-Äquivalent erfolgt über das Treibhauspotenzial des jeweiligen Kältemittels. Beide Größen stehen auf dem Typenschild: Kältemittel und Füllmenge. Wir lesen sie vor dem Angebot ab und rechnen nach.

Ausnahme für hermetisch geschlossene Einrichtungen

Hermetisch geschlossene Einrichtungen werden nicht kontrolliert. Sie müssen dafür als solche gekennzeichnet sein. Außerdem dürfen sie weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent oder weniger als 2 kg der Stoffe nach Anhang II Gruppe 1 enthalten.[1]

Für Wohngebäude gilt eine weitere Regel. Hermetisch geschlossene Einrichtungen unter 3 kg fluorierter Treibhausgase werden nicht auf Dichtheit kontrolliert. Sie müssen als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sein.[1] Viele kleine Geräte im Haus fallen darunter. Ob Ihres dazugehört, entscheidet die Kennzeichnung.

Wie oft kontrolliert wird

Für Einrichtungen mit weniger als 50 Tonnen CO2-Äquivalent, die kontrolliert werden müssen, sieht die Verordnung Kontrollen mindestens alle zwölf Monate vor.[1] Größere Einrichtungen werden häufiger geprüft. Die Fristen verkürzen oder verlängern sich, wenn ein Leckageerkennungssystem eingebaut ist. Die genauen Stufen stehen in Artikel 5.

Wer am Kältekreis arbeiten darf

Die Verordnung trat am 11.03.2024 in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen, regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker.[2] Arbeiten am Kältekreis gehören deshalb in die Hände zertifizierten Personals. Bei uns arbeiten dafür geschulte Fachkräfte mit dem großen Klimaschein.

Die Umsetzung für Wärmepumpen beschreiben wir auf der Seite Heizung und Wärmepumpe, die für Klimageräte auf der Seite Klimaanlagen. Regelmäßige Kontrollen gehören zur Wartung.

Häufige Fragen

Muss ich als Hausbesitzer meine Wärmepumpe kontrollieren lassen?
Die Pflicht trifft den Betreiber der Einrichtung, sofern sie über der Schwelle von 5 Tonnen CO2-Äquivalent liegt und nicht als hermetisch geschlossen ausgenommen ist.[1] Ob das bei Ihnen zutrifft, sehen wir am Typenschild.
Was heißt hermetisch geschlossen?
Die Einrichtung ist entsprechend gekennzeichnet. Nur dann greifen die Ausnahmen für Füllmengen unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent und, in Wohngebäuden, unter 3 kg.[1]
Wer darf am Kältekreis arbeiten?
Die Verordnung fordert Zertifizierungen für Handwerker.[2] Fragen Sie jeden Betrieb nach dem Nachweis.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 DichtheitskontrollenEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-VerordnungUmweltbundesamt. Erläuterung der Bundesbehörde zur Verordnung, kein Normtext.
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