Heizung und Wärmepumpe in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen entfällt, und Sie entscheiden selbst, welche Heizung Sie einbauen.[1][3] Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Haus passt und was der Betrieb kostet.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Gesetz
- GModG, verkündet am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226), Anforderungen an neue Heizungen in § 42.[1][2]
- Zulässige Optionen
- Unter anderem Wärmepumpe, Wärmepumpen-Hybridheizung, Solarthermie-Hybridheizung, Biomasse oder Wasserstoff, Kraft-Wärme-Kopplung. Gas und Öl mit Bio-Treppe.[2][3]
- Wärmeplanung
- Wietmarschen: Entwurf mit öffentlicher Auslegung 2025. Lingen: Bericht vom März 2026.[5][6]
- Schall
- Nachts 35 bis 45 dB(A) am Immissionsort, je nach Gebietsart.[7]
Inhalt dieser Seite
Was das GModG für den Heizungstausch bedeutet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz benennt das Gebäudeenergiegesetz um und ändert es umfassend. Es ist im Bundesgesetzblatt vom 28.07.2026 veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Anforderungen an den Einbau von Heizungsanlagen stehen in § 42.[1]
§ 42 nennt Heizungsarten, mit denen die Anforderung erfüllt ist. Dazu gehören die elektrisch angetriebene Wärmepumpe und die Wärmepumpen-Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas-, Öl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung. Ebenfalls zulässig sind die Solarthermie-Hybridheizung, eine Anlage für Biomasse oder Wasserstoff und die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung.[2]
Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Für sie gilt die Bio-Treppe. Ab 2029 wird dem Brennstoff schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen klimaneutral sein.[3]
Welche Option zu Ihrem Haus passt, entscheidet das Gebäude. Wir vergleichen bei der Beratung Investition und laufende Kosten für die Optionen, die in Frage kommen.
Wärmeplanung in Wietmarschen und Lingen
Nach § 4 des Wärmeplanungsgesetzes müssen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern vorliegen und bis zum 30. Juni 2028 für alle anderen.[4] Für Ihre Entscheidung ist relevant, was in Ihrer Gemeinde bekannt ist.
| Ort | Stand | Aussagen |
|---|---|---|
| Wietmarschen | Entwurf, öffentlich ausgelegt im Juni 2025 | 32 Teilgebiete. Für dezentrale Versorgung sind 29 sehr wahrscheinlich und 3 wahrscheinlich geeignet, für Wärmenetze 6 wahrscheinlich geeignet und 26 wahrscheinlich ungeeignet. Wasserstoffnetz: keine Eignungsgebiete. Fokusgebiete für mögliche Wärmenetze: Lohne Nord, Lohne Ortsmitte, Wietmarschen Zentrum. Im Zielszenario A liegt der Wärmepumpenanteil im Zieljahr bei etwa 50 Prozent.[5] |
| Lingen (Ems) | Bericht „Strategische Planungsgrundlage bis 2040“, März 2026 | Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Genannt werden Potenziale industrieller Abwärme, von Biomasse und von Umweltwärme aus Grundwasser, Abwasser und der Ems. Wärmepumpen kommen dezentral in Wohngebieten und zentral in Wärmenetzen in Frage.[6] |
Die Gemeinde Wietmarschen schreibt in ihrer Veröffentlichung selbst, dass der Plan keine verbindliche Aussage für einzelne Haushalte zu einer kurzfristigen Heizungsumstellung enthält.[5] Die Angaben oben beruhen auf dem ausgelegten Entwurf, die beschlossene Fassung kann abweichen. Ob Ihre Straße in einem möglichen Wärmenetzgebiet liegt, klären wir mit Ihnen anhand der Unterlagen Ihrer Gemeinde, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Wann eine Wärmepumpe im Haus funktioniert
Wir prüfen vor Ort, was Ihr Haus braucht. Dazu gehören die Heizlast jedes Raumes nach DIN EN 12831 und die Größe der Heizflächen. Wir klären, welche Vorlauftemperatur an einem kalten Tag nötig ist. Aufstellort und Stromanschluss legen wir ebenfalls fest. Aus diesen Werten entsteht die Auslegung, nicht aus dem Baujahr allein.
§ 60c GModG schreibt nach dem Einbau einer Heizungsanlage einen hydraulischen Abgleich vor, und zwar für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten.[8] Für ein Einfamilienhaus besteht diese Pflicht nach dem Wortlaut nicht. Wir gleichen trotzdem ab, weil eine Wärmepumpe mit falsch eingestellten Heizkörpern höhere Vorlauftemperaturen braucht und damit mehr Strom.
Wer gleichzeitig eine Photovoltaikanlage plant, sollte beides zusammen auslegen, weil die Wärmepumpe den Eigenverbrauch erhöht. Warmwasser und Leitungen behandelt die Seite Sanitärinstallation, den Betrieb nach dem Einbau die Seite Wartung und Reparatur.
Wer die Heizung im Zuge einer Sanierung erneuert, prüft mit uns auch die Lüftung. Ein dichteres Haus braucht ein Lüftungskonzept.
Wärmepumpe für Ihr Haus prüfen lassen?
Schall: TA Lärm und der Nachbar
Für die Geräusche eines Außengeräts gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Nr. 6.1) für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
| Gebiet | tags (6 bis 22 Uhr) | nachts (22 bis 6 Uhr) |
|---|---|---|
| Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Reine Wohngebiete | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Die Werte stehen in Nr. 6.1 der TA Lärm.[7] Welche Gebietsart für Ihr Grundstück gilt, ergibt sich aus dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Wir wählen Gerät und Aufstellort mit Blick auf das Nachbarhaus und nennen im Angebot den erwarteten Schallpegel.
Netzanmeldung und Steuerbarkeit
Zusätzliche Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.[9] Wärmepumpen gelten nach § 14a Abs. 3 EnWG insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[10] Die Regeln der Bundesnetzagentur greifen bei mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und schließen Zusatz- und Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe ein.[11]
Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern, und Betreiber erhalten ein reduziertes Netzentgelt.[12] Der Zählerplatz muss nach den aktuellen Vorgaben ausgeführt sein.[13] Wir melden die Wärmepumpe an. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG.
Kältemittel und Dichtheitskontrolle
Für das Kältemittel gilt die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Dichtheitskontrollen sind ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent vorgeschrieben, und hermetisch geschlossene Einrichtungen in Wohngebäuden sind bei Kennzeichnung unter 3 kg ausgenommen.[14] Ob Ihre Wärmepumpe darunter fällt, lesen wir am Typenschild ab. Die Regeln im Detail: Ratgeber Kältemittel und F-Gase.
Arbeiten am Kältekreis führen geschulte Fachkräfte mit großem Klimaschein aus.
Ablauf
- Anfrage mit ein paar Angaben zu Haus und Heizung
- Termin vor Ort: Heizflächen, Vorlauftemperatur, Aufstellort, Zählerplatz
- Heizlastberechnung und Auslegung
- Angebot mit Positionen; Hinweise zur Förderung, die wir gemeinsam prüfen
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Einbau durch unser SHK- und Elektroteam
- Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich und Einweisung
Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.
Häufige Fragen
Darf ich weiterhin eine Gasheizung einbauen?
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Muss ich auf den Wärmeplan meiner Gemeinde warten?
Wie laut darf eine Wärmepumpe sein?
Ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht?
Was kostet eine Wärmepumpe?
Noch Fragen zu Heizung & Wärmepumpe? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Neuregelungen; BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026, Anforderungen an Heizungsanlagen in § 42BBSR, GModG-Infoportal des Bundes
- GModG, § 42 Grundsatz (Heizungsanlagen)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz, Informationen der Bundesregierung (Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe, Bio-Treppe, Klimaneutralität der Brennstoffe ab 2045)Bundesregierung
- Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 4 Pflicht zur WärmeplanungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Amtsblatt Nr. 16/2025, Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Wietmarschen: Zielszenario, Eignungsgebiete und Umsetzungsstrategie (Entwurf für die Offenlegung)Gemeinde Wietmarschen. Amtliche Veröffentlichung der Gemeinde, kein Normtext; sie dokumentiert den regionalen Planungsstand.
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lingen (Ems), Strategische Planungsgrundlage bis 2040, März 2026Stadt Lingen (Ems). Amtliche Veröffentlichung der Stadt, kein Normtext; sie dokumentiert den regionalen Planungsstand.
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von GebäudenBundesministerium für Umwelt, verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- GModG, § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesnetzagentur
- Bundesnetzagentur: Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt (Pressemitteilung 27.11.2023)Bundesnetzagentur
- VDE FNN: Technische Anschlussregeln für Niederspannungsnetze weiterentwickeltVDE, vde.com
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 DichtheitskontrollenEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
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- Erreichbar
- Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr