Komplettsanierung der Haustechnik in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Wir decken die gesamte Gebäudetechnik ab: Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima und Photovoltaik. Sie haben einen Ansprechpartner und einen Zeitplan. Um die Technik müssen Sie sich danach keine Gedanken mehr machen.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Umfang
- Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima, Photovoltaik und Smart Home.
- Meldungen
- Netzbetreiber, Wasserversorger und Registrierungen bereiten wir vor oder erledigen sie.
- Nachweise
- Prüfprotokolle, Nachweis des hydraulischen Abgleichs und alle Anmeldebestätigungen in einem Ordner.
- Ratgeber
- Reihenfolge, Meldungen und Nachweise: Haustechnik sanieren
Inhalt dieser Seite
Was zur Haustechnik gehört
Zur Haustechnik zählen die Anlagen, die ein Haus bewohnbar machen: Strom, Heizung, Wasser und Abwasser, Lüftung und Kühlung. Bei einer Komplettsanierung tauschen oder erneuern wir diese Anlagen gemeinsam. Das vermeidet, dass Wände und Böden mehrfach geöffnet werden.
- Elektroinstallation mit neuem Zählerplatz und Verteiler
- Heizung oder Wärmepumpe samt Heizflächen
- Sanitär und Bad
- Lüftung nach Lüftungskonzept
- Klimageräte für die Räume, in denen sie gebraucht werden
- Photovoltaik, Wallbox und Smart Home
Wann sich eine Komplettsanierung anbietet
Typische Anlässe sind der Kauf eines älteren Hauses, eine Erbschaft, eine Kernsanierung und der Zeitpunkt, an dem Dach, Fenster und Heizung ohnehin anstehen. In diesen Fällen lohnt sich ein gemeinsamer Plan, weil sich die Arbeiten gegenseitig bedingen.
Ein Beispiel ist das Dach. Erneuern Sie bei einem bestehenden Gebäude die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, kann eine Solaranlage Pflicht werden. Das regelt § 32a der Niedersächsischen Bauordnung. Voraussetzung ist eine Fläche von mindestens 50 m².[1] Ein anderes ist die Lüftung. Wird das Haus dichter, klärt ein Lüftungskonzept, ob eine Anlage nötig ist.[2] Wer das früh weiß, plant Kanäle und Leitungen einmal statt zweimal.
Was wir für Sie erledigen
Bei einer Komplettsanierung fallen viele Meldungen und Nachweise an. Die wichtigsten:
- Stromnetz: Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte teilen wir dem Netzbetreiber mit, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.[3]
- Wasser: Errichtung und wesentliche Veränderungen der Wasseranlage dürfen nur Versorger oder eingetragene Betriebe ausführen. Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen.[4]
- Heizung: Für neue Heizungen gelten die Anforderungen des § 42 GModG. Bei größeren Gebäuden kommt der hydraulische Abgleich nach § 60c dazu.[5]
- Photovoltaik: Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.[6]
Die vollständige Liste mit Fundstellen steht im Ratgeber Haustechnik sanieren.
Ihre Haustechnik in einem Projekt sanieren?
So läuft eine Komplettsanierung bei uns ab
- Bestandsaufnahme aller Anlagen: Elektro, Heizung, Wasser, Lüftung, Dach
- Gemeinsames Konzept mit Prioritäten und Zeitplan
- Angebot mit Positionen je Gewerk
- Rohinstallation aller Gewerke vor dem Wand- und Bodenaufbau
- Wärmeerzeuger, Photovoltaik, Lüftungsgeräte und Sanitärobjekte
- Prüfung, Einregulierung, Meldungen und Inbetriebnahme
- Übergabe mit Dokumentation und Einweisung
Zwei Meister leiten die Arbeit: ein SHK-Meister und ein Elektrotechnikermeister. Für Arbeiten am Kältekreis haben wir Fachkräfte mit großem Klimaschein.
Häufige Fragen
Was kostet eine Komplettsanierung der Haustechnik?
In welcher Reihenfolge saniert man Heizung, Strom und Wasser?
Muss ich bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
Brauche ich nach der Sanierung ein Lüftungskonzept?
Wer koordiniert die Gewerke?
Noch Fragen zu Komplettsanierung Haustechnik? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 32a Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf DächernLand Niedersachsen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS)
- DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (Anwendungsbereich; Ausgabe 2019-12 ersetzt die auf der Seite gezeigte Ausgabe 2009-05)DIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich. Einzelheiten zu Schwellenwerten und Lüftungsstufen sind aus Fachliteratur gegengelesen.
- NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), § 12 KundenanlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 42 Grundsatz und § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 5Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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