Smart Home in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Ein Smart Home besteht aus Leitungen, Schaltern und Steuerungen in Ihrer Elektroanlage. Wir planen es zusammen mit der Elektroinstallation. So lassen sich Heizung, Photovoltaik und Wallbox später einbinden. Der Netzbetreiber darf steuerbare Geräte weiterhin regeln.[2] Das berücksichtigen wir in der Planung.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Wohnbau-Norm
- Die DIN 18015-1 gilt auch für Anlagen, die mit Gebäudesystemtechnik ausgerüstet sind.[1]
- Netzbetreiber-Steuerung
- Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Kälteanlagen und Stromspeicher gelten insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[2]
- Gebäudeautomation im Gesetz
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt sie in § 56, früher § 71a des Gebäudeenergiegesetzes.[4]
- Systemwahl
- Kabelgebunden (zum Beispiel KNX) oder Funk, je nach Haus.
Inhalt dieser Seite
Kabel oder Funk?
Ein Smart Home schaltet und regelt Licht, Rollläden und Heizung über Aktoren und Sensoren, die miteinander kommunizieren. Die Frage ist, wie sie verbunden sind. Unsere Einschätzung nach den Bauformen, die wir einsetzen:
| Kriterium | Kabelgebunden (zum Beispiel KNX) | Funk |
|---|---|---|
| Neubau | Leitungen lassen sich in der Rohbauphase verlegen. Wir empfehlen das, wenn das System groß werden soll. | Möglich, aber selten nötig. |
| Bestand | Nachrüsten heißt Wände öffnen. | Aktoren sitzen in vorhandenen Dosen. Meist die praktikablere Lösung. |
| Ausfall | Die Steuerung läuft lokal auf der Leitung. | Hängt von Funkstrecke und Batterien ab. |
| Erweiterung | Neue Busteilnehmer an bestehende Leitung. | Neue Geräte im Funknetz anmelden. |
Beide Wege lassen sich mischen. Wir legen im Gespräch fest, welche Bereiche eine feste Verdrahtung brauchen und wo Funk reicht.
Rechtliche und technische Anknüpfungspunkte
Die DIN 18015-1 nennt als Planungsgrundlage für elektrische Anlagen in Wohngebäuden ausdrücklich auch Anlagen mit Gebäudesystemtechnik.[1] Dazu gehört, dass das System an einem Zählerplatz und in einem Verteiler sitzt, der dafür Platz vorsieht.
Für Geräte, die viel Strom ziehen, greift § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Als steuerbar gelten danach insbesondere Wärmepumpen und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte. Dazu kommen Anlagen zur Erzeugung von Kälte, Stromspeicher und Nachtstromspeicherheizungen. Das gilt, solange die Bundesnetzagentur nichts anderes festlegt.[2] Sobald die Messstelle ein intelligentes Messsystem hat, läuft die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und des BSI.[2]
Die Bundesnetzagentur wendet ihre Regeln auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung an.[3] Ein Smart-Home-System darf diese Steuerung nicht aushebeln. Wir binden Ihre Geräte so ein, dass der Netzbetreiber steuern kann und Ihr eigenes Energiemanagement trotzdem läuft. Mehr dazu im Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG.
Die Vorschriften zur Gebäudeautomation stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz in § 56 und waren zuvor § 71a des Gebäudeenergiegesetzes.[4] Welche Pflichten daraus für ein Gebäude folgen, hängt von Gebäudeart und Größe ab. Bei Wohnhäusern klären wir das im Einzelfall.
Was wir einbinden
- Licht und Rollläden, auch mit Zeit- und Szenensteuerung
- Raumtemperatur und Heizungsregelung
- Photovoltaik und Speicher, damit der Eigenverbrauch steigt
- Wallbox mit Lastmanagement, damit Hausanschluss und Zählerplatz nicht überlastet werden
- Lüftung und Klimageräte
- Klingel, Türkommunikation und Netzwerkdosen
Die Anbindung von Photovoltaik und Wallbox setzt einen passenden Zählerplatz voraus. Den legen wir zusammen mit der Elektroinstallation fest.
Smart Home planen oder nachrüsten?
Zählerplatz und Messsystem mitplanen
Der VDE FNN nennt neue Zählerplätze als Voraussetzung für die digitale Steuerung von Speichern, Wärmepumpen und Wallboxen. Dafür braucht es intelligente Messsysteme.[5] Wir sehen deshalb im Verteiler Platz für Kommunikationseinrichtungen vor, auch wenn das Messsystem erst später kommt.
Ablauf
- Gespräch: Was soll das System können, was soll es nicht müssen?
- Bestandsaufnahme oder Planung im Neubau
- Systemwahl und Angebot mit Geräteliste
- Installation, Programmierung und Test
- Einweisung, Dokumentation und Übergabe der Konfiguration
Häufige Fragen
KNX oder Funk?
Kann ich ein Smart Home nachrüsten?
Betrifft § 14a EnWG mein Smart Home?
Was passiert bei Internetausfall?
Brauche ich einen neuen Zählerschrank?
Noch Fragen zu Smart Home? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- DIN 18015-1:2020-05, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 1: PlanungsgrundlagenDIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich.
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a Netzorientierte Steuerung von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesnetzagentur
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Neuregelungen, Verschiebung der Gebäudeautomation in § 56 (vormals § 71a GEG)BBSR, GModG-Infoportal des Bundes
- VDE FNN: Technische Anschlussregeln für Niederspannungsnetze weiterentwickeltVDE, vde.com
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- Von-Humboldt-Straße 4a, 49835 Wietmarschen-Lohne
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