Elektrotechnik

Smart Home in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn

Ein Smart Home besteht aus Leitungen, Schaltern und Steuerungen in Ihrer Elektroanlage. Wir planen es zusammen mit der Elektroinstallation. So lassen sich Heizung, Photovoltaik und Wallbox später einbinden. Der Netzbetreiber darf steuerbare Geräte weiterhin regeln.[2] Das berücksichtigen wir in der Planung.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Wohnbau-Norm
Die DIN 18015-1 gilt auch für Anlagen, die mit Gebäudesystemtechnik ausgerüstet sind.[1]
Netzbetreiber-Steuerung
Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Kälteanlagen und Stromspeicher gelten insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[2]
Gebäudeautomation im Gesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt sie in § 56, früher § 71a des Gebäudeenergiegesetzes.[4]
Systemwahl
Kabelgebunden (zum Beispiel KNX) oder Funk, je nach Haus.
Inhalt dieser Seite
  1. Kabel oder Funk?
  2. Rechtliche und technische Anknüpfungspunkte
  3. Was wir einbinden
  4. Zählerplatz und Messsystem mitplanen
  5. Ablauf
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Kabel oder Funk?

Ein Smart Home schaltet und regelt Licht, Rollläden und Heizung über Aktoren und Sensoren, die miteinander kommunizieren. Die Frage ist, wie sie verbunden sind. Unsere Einschätzung nach den Bauformen, die wir einsetzen:

KriteriumKabelgebunden (zum Beispiel KNX)Funk
NeubauLeitungen lassen sich in der Rohbauphase verlegen. Wir empfehlen das, wenn das System groß werden soll.Möglich, aber selten nötig.
BestandNachrüsten heißt Wände öffnen.Aktoren sitzen in vorhandenen Dosen. Meist die praktikablere Lösung.
AusfallDie Steuerung läuft lokal auf der Leitung.Hängt von Funkstrecke und Batterien ab.
ErweiterungNeue Busteilnehmer an bestehende Leitung.Neue Geräte im Funknetz anmelden.

Beide Wege lassen sich mischen. Wir legen im Gespräch fest, welche Bereiche eine feste Verdrahtung brauchen und wo Funk reicht.

Rechtliche und technische Anknüpfungspunkte

Die DIN 18015-1 nennt als Planungsgrundlage für elektrische Anlagen in Wohngebäuden ausdrücklich auch Anlagen mit Gebäudesystemtechnik.[1] Dazu gehört, dass das System an einem Zählerplatz und in einem Verteiler sitzt, der dafür Platz vorsieht.

Für Geräte, die viel Strom ziehen, greift § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Als steuerbar gelten danach insbesondere Wärmepumpen und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte. Dazu kommen Anlagen zur Erzeugung von Kälte, Stromspeicher und Nachtstromspeicherheizungen. Das gilt, solange die Bundesnetzagentur nichts anderes festlegt.[2] Sobald die Messstelle ein intelligentes Messsystem hat, läuft die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und des BSI.[2]

Die Bundesnetzagentur wendet ihre Regeln auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung an.[3] Ein Smart-Home-System darf diese Steuerung nicht aushebeln. Wir binden Ihre Geräte so ein, dass der Netzbetreiber steuern kann und Ihr eigenes Energiemanagement trotzdem läuft. Mehr dazu im Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG.

Die Vorschriften zur Gebäudeautomation stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz in § 56 und waren zuvor § 71a des Gebäudeenergiegesetzes.[4] Welche Pflichten daraus für ein Gebäude folgen, hängt von Gebäudeart und Größe ab. Bei Wohnhäusern klären wir das im Einzelfall.

Was wir einbinden

  • Licht und Rollläden, auch mit Zeit- und Szenensteuerung
  • Raumtemperatur und Heizungsregelung
  • Photovoltaik und Speicher, damit der Eigenverbrauch steigt
  • Wallbox mit Lastmanagement, damit Hausanschluss und Zählerplatz nicht überlastet werden
  • Lüftung und Klimageräte
  • Klingel, Türkommunikation und Netzwerkdosen

Die Anbindung von Photovoltaik und Wallbox setzt einen passenden Zählerplatz voraus. Den legen wir zusammen mit der Elektroinstallation fest.

Zählerplatz und Messsystem mitplanen

Der VDE FNN nennt neue Zählerplätze als Voraussetzung für die digitale Steuerung von Speichern, Wärmepumpen und Wallboxen. Dafür braucht es intelligente Messsysteme.[5] Wir sehen deshalb im Verteiler Platz für Kommunikationseinrichtungen vor, auch wenn das Messsystem erst später kommt.

Ablauf

  1. Gespräch: Was soll das System können, was soll es nicht müssen?
  2. Bestandsaufnahme oder Planung im Neubau
  3. Systemwahl und Angebot mit Geräteliste
  4. Installation, Programmierung und Test
  5. Einweisung, Dokumentation und Übergabe der Konfiguration

Häufige Fragen

KNX oder Funk?
Im Neubau empfehlen wir Verdrahtung für die zentralen Funktionen. Im Bestand ist Funk oft die einzige Lösung, die ohne Stemmarbeiten auskommt. Gemischte Systeme sind üblich.
Kann ich ein Smart Home nachrüsten?
Ja. Im Bestand setzen wir meist Aktoren in vorhandene Dosen und binden Heizung, Photovoltaik oder Wallbox über deren Schnittstellen an.
Betrifft § 14a EnWG mein Smart Home?
Nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen selbst, also zum Beispiel Wärmepumpe oder Wallbox mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung.[2][3] Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuerung dem nicht im Weg steht.
Was passiert bei Internetausfall?
Grundfunktionen wie Licht und Rollläden planen wir so, dass sie lokal laufen. Cloud-Dienste sind dafür nicht nötig.
Brauche ich einen neuen Zählerschrank?
Das prüfen wir bei der Begehung. Wenn ein intelligentes Messsystem kommen soll, sollte der Zählerplatz nach den aktuellen Vorgaben ausgeführt sein.[5]

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. DIN 18015-1:2020-05, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 1: PlanungsgrundlagenDIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich.
  2. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a Netzorientierte Steuerung von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesnetzagentur
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Neuregelungen, Verschiebung der Gebäudeautomation in § 56 (vormals § 71a GEG)BBSR, GModG-Infoportal des Bundes
  5. VDE FNN: Technische Anschlussregeln für Niederspannungsnetze weiterentwickeltVDE, vde.com
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