Klimaanlagen in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Ein Splitgerät ist eine Kälteanlage im Haus. Es enthält Kältemittel und hängt am Stromnetz. Das Außengerät steht an der Fassade oder im Garten. Dafür gelten Regeln zu Kältemittel, Schall und Netzanschluss. Wir gehen sie vor dem Angebot mit Ihnen durch.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Kältemittel
- Dichtheitskontrollen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, mit Ausnahmen für gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte.[1]
- Schall
- Nachts 35, 40 oder 45 dB(A) am Immissionsort, je nach Gebietsart.[2]
- Netz
- Anlagen zur Erzeugung von Kälte gelten insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[3]
- Mehrere Geräte
- Mehrere Klimageräte werden für die 4,2-kW-Grenze zusammengerechnet.[4]
Inhalt dieser Seite
Geräteart und Auslegung
Ein Einzelgerät versorgt einen Raum, ein Multisplit-System mehrere Räume über ein gemeinsames Außengerät. Geeignete Geräte kühlen im Sommer und können in der Übergangszeit heizen. Wir legen die Leistung nach der Kühllast des Raumes aus: Fensterflächen, Ausrichtung, Dämmung und interne Wärmequellen. Ein zu großes Gerät taktet und entfeuchtet schlecht, ein zu kleines läuft im Dauerbetrieb.
Bei der Begehung legen wir außerdem den Aufstellort des Außengeräts, die Leitungswege, die Kondensatableitung und den Stromanschluss fest.
Wenn das Haus dichter wird, klärt ein Lüftungskonzept, ob zusätzlich eine Lüftungsanlage nötig ist.
Kältemittel: Was die F-Gase-Verordnung regelt
Bei Klimageräten kommt es auf Kältemittel und Füllmenge an, nicht auf die Bauform. Maßgeblich ist Artikel 5 der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.[1] Die Schwellen, die Ausnahmen für gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte in Wohngebäuden und die Prüfintervalle erklärt der Ratgeber Kältemittel und F-Gase. Beides steht auf dem Typenschild, wir rechnen es vor dem Angebot nach.
Arbeiten am Kältekreis führen geschulte Fachkräfte mit großem Klimaschein aus.
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Schall: Außengerät und Nachbarschaft
Die TA Lärm nennt Richtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Nachts sind es 45 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, 40 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und 35 dB(A) in reinen Wohngebieten. Tagsüber sind es 60, 55 und 50 dB(A).[2] Wer nachts kühlt, muss damit rechnen, dass die Nachtwerte gelten.
Die Gebietsart steht im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Wir stellen das Außengerät so, dass der Abstand zum Nachbarhaus und zu dessen Schlafräumen möglichst groß ist.
Stromanschluss und Steuerbarkeit
Anlagen zur Erzeugung von Kälte gelten nach § 14a Abs. 3 EnWG insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[3] Bei Klimageräten gibt es eine Besonderheit. Mehrere kleine Einzelanlagen werden zusammengerechnet, wenn ihre Summe 4,2 kW Netzanschlussleistung überschreitet. Das gilt nur innerhalb einer Kategorie, also Klimaanlagen mit Klimaanlagen.[4]
Zusätzliche Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.[5] Das Verfahren erklärt der Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG. Wer zugleich heizen will, findet auf der Seite Heizung und Wärmepumpe die Alternative, und eine Photovoltaikanlage kann den Strombedarf im Sommer decken.
Ablauf
- Anfrage und Terminabsprache
- Begehung: Räume, Kühllast, Aufstellort, Stromanschluss
- Angebot mit Gerätetyp, Schallangabe und Positionen
- Montage, Kältekreis und Elektroanschluss
- Inbetriebnahme, Dichtheitsprüfung und Einweisung
- Meldung an den Netzbetreiber, wo erforderlich
Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.
Häufige Fragen
Wie laut darf das Außengerät sein?
Muss ich mein Klimagerät melden?
Wird mein Gerät vom Netzbetreiber gesteuert?
Wie oft muss die Dichtheit kontrolliert werden?
Kann die Klimaanlage auch heizen?
Noch Fragen zu Klimaanlagen? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 DichtheitskontrollenEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
- TA Lärm, Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von GebäudenBundesministerium für Umwelt, verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesnetzagentur
- NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Anfrage zu: Klimaanlagen
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